AGB


1     Allgemeines - Geltungsbereich
1.1 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen der ROJA Mechanik AG. Diese Geschäftsbedingungen gelten für neue wie auch für alle künftigen Geschäfte.

1.2 Mit der Auftragserteilung erkennt der Käufer unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen an. Davon abweichende Bedingungen haben keine Gültigkeit, es sei denn, sie werden von ROJA Mechanik AG durch ausdrückliche schriftliche Bestätigung angenommen.

1.3 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Käufer einschliesslich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

1.4 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der ROJA Mechanik AG und geht erst mit der Erfüllung von gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung an den Käufer über. Aus dem Wiederverkauf entstehende Forderungen, die der Käufer vorbehaltlich eines Widerrufs selbst einziehen kann, werden sicherungshalber an ROJA Mechanik AG abgetreten.

1.5 Transportschäden müssen unverzüglich schriftlich der ROJA Mechanik AG und dem zuständigen Transporteur gemeldet werden.

1.6 Beanstandungen und Mängelrügen können nur berücksichtigt werden, wenn sie ROJA Mechanik AG innerhalb von 8 Tagen nach bekannt werden gemeldet werden.

1.7 Die ROJA Mechanik AG Vertragsangebote sind freibleibend. Änderungen der Geräte und Produkte durch technische Weiterentwicklung sind vorbehalten. ROJA Mechanik AG ist nicht verpflichtet, Änderungen auch an bereits ausgelieferten Produkten vorzunehmen.

1.8 Für den bestimmungsgemässen Einsatz der Geräte ist es erforderlich, den Inhalt der Bedienungsanleitungen zu beachten.

1.9 Die in den Prospekten, Internetseiten gemachten Angaben dienen der Produktbeschreibung. Sie stellen keine zugesicherte Eigenschaft dar. Die Angaben sind gewissenhaft gemacht, jedoch behält ROJA Mechanik AG sich Irrtümer und Änderungen vor.

1.10 Aufträge kommen nur durch eine schriftliche Auftragsbestätigung durch ROJA Mechanik AG zustande. Für den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung ist ausschliesslich die Auftragsbestätigung ROJA Mechanik AG massgebend. Mündliche Absprachen, gleich mit wem auch immer abgesprochen, haben nur dann Gültigkeit, wenn sie von ROJA Mechanik AG schriftlich bestätigt werden. Die Schriftformklausel ist unabdingbar und kann auch nicht mündlich im gegenseitigen Einvernehmen oder durch schlüssiges Verhalten aufgehoben werden.

1.11 Bestellt der Käufer den Liefergegenstand auf elektronischem Wege, wird ROJA Mechanik AG die Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme dar. Weitergehende Informationspflichten werden von ROJA Mechanik AG ausdrücklich ausgeschlossen.

1.12 Den ROJA Mechanik AG Angeboten oder den ROJA Mechanik AG Auftragsbestätigungen zugrunde liegenden Unterlagen wie zum Beispiel Abbildungen, Zeichnungen, Gewicht- und Massangaben, sind nur annähernd massgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. An Kostenvoranschlägen, Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behält sich ROJA Mechanik AG Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen nur mit der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung durch ROJA Mechanik AG an Dritte weitergegeben werden.

2     Preise - Zahlungsbedingungen
2.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten die ROJA Mechanik AG Preise "ab Werk CH/ Wiler" einschliesslich der Verpackung.

2.2 Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in den ROJA Mechanik AG Preisen eingeschlossen. Sie wird in gesetzlicher Höhe am Tage der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

2.3 Die Bezahlung des Kaufpreises ist ohne jeden Abzug frei Zahlungsstelle an ROJA Mechanik AG zu leisten. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, erfolgt die Zahlung auf Vorkasse.

2.4 Die Überschreitung des Zahlungszieles berechtigt zur Erhebung von Verzugszinsen in Höhe der banküblichen Zinssätze und zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 1 % des Auftragswertes, mindestens jedoch CHF 15.--. Falls ROJA Mechanik AG ein höherer Verzugsschaden entsteht, ist ROJA Mechanik AG berechtigt, diesen weiteren Schaden geltend zu machen.

2.5 Die Aufrechnung oder Zurückhaltung von Zahlungen wegen von uns bestrittener und nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist nicht möglich.

2.6 Preisänderungen auch unter dem Jahr sind selten aber möglich. Ausgegebene Preislisten sind daher nicht bindend. Es gelten ausschliesslich die Preise aus der Auftragsbestätigung.

3     Eigentumsvorbehalt
3.1 ROJA Mechanik AG behält sich das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor.

3.2 ROJA Mechanik AG ist berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer-, Wasser- und sonstige Schäden zu versichern, sofern nicht der Besteller selbst die Versicherung nachweislich abgeschlossen hat.

3.3 Der Besteller darf den Liefergegenstand weder veräussern, verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstige Verfügungen durch Dritte hat er ROJA Mechanik AG unverzüglich davon zu benachrichtigen.

3.4 Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist ROJA Mechanik AG zur Rücknahme des Liefergegenstandes nach Mahnung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch den Lieferer gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.

3.5 Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens berechtigt ROJA Mechanik AG vom Vertrag zurückzutreten und die sofortige Rückgabe des Liefergegenstandes zu verlangen.

4     Lieferzeit
4.1 Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden, bedürfen der Schriftform.

4.2 Eine vereinbarte Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, bei Vorkasse mit Eingang der Zahlung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Käufer zu verschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben, Abklärung aller technischen Fragen sowie vor Eingang der Anzahlungen. Die Einhaltung der ROJA Mechanik AG Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemässe Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus.

4.3 Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.

4.4 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die die Lieferung durch ROJA Mechanik AG nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Arbeitskämpfe, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterlieferanten von ROJA Mechanik AG eintreten - hat ROJA Mechanik AG auch bei verbindlichen Fristen und Terminen nicht zu vertreten.
Sie berechtigen ROJA Mechanik AG , die Lieferung bzw. die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise zurückzutreten.

Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden von ROJA Mechanik AG dem Käufer baldmöglichst mitgeteilt.

4.5 Gerät ROJA Mechanik AG aus Gründen, die ROJA Mechanik AG zu vertreten hat, in Lieferverzug, so ist der Käufer berechtigt, für jede beendete Woche des Verzugs unter Ausschluss weiterer Ansprüche eine pauschalierte Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 % des Lieferwertes, maximal 5 % des Lieferwertes, zu verlangen. Die pauschalierte Verzugsentschädigung setzt voraus, dass der Käufer den bestellten Liefergegenstand infolge des Verzugs nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäss nutzen kann.
Setzt der Käufer ROJA Mechanik AG , nachdem ROJA Mechanik AG bereits in Verzug geraten ist, eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung, so ist er nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Weitere Schadensersatzansprüche mit Ausnahme der vorbenannten pauschalierten Entschädigung sind ausgeschlossen.

4.6 Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so ist ROJA Mechanik AG berechtigt, den ROJA Mechanik AG entstandenen Schaden, einschliesslich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Preisgefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät. ROJA Mechanik AG ist auch berechtigt, eine angemessene Nachfrist zur Abnahme bzw. zur Erfüllung der Mitwirkungspflichten zu setzen. Nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist ist ROJA Mechanik AG berechtigt, über den Liefergegenstand anderweitig zu verfügen, die Annahmeverzugsschäden geltend zu machen sowie den Käufer mit einer angemessenen verlängerten Frist mit einem gleichwertigen Produkt zu beliefern.

5     Transportbedingungen
5.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung "ab Werk CH Wiler" vereinbart.

ROJA Mechanik AG liefert in Einwegverpackungen, die nicht zurückgenommen werden. Der Käufer ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackung auf eigene Kosten zu sorgen.

5.2 Mit der Übergabe der vom Käufer bestellten Ware an den Frachtführer (Spediteur, Paketdienste, Post, Bahn) haben wir unserer Vertragspflichten erfüllt und das Risiko geht auf den Käufer über. Dies gilt auch für Rücksendungen. Sofern der Käufer es wünscht, wird ROJA Mechanik AG die Lieferung auf Kosten des Käufers mit der von ihm gewünschten Versicherung, insbesondere einer Transportversicherung, versenden. In diesem Fall geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person oder Gesellschaft übergeben worden ist.

5.3 Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert und ergeben sich daraus Nachteile für Lieferzeit und Leistungen, geht dies zu Lasten des Käufers.

6     Gewährleistung
6.1 Die Gewährleistungszeit beträgt 12 Monate auf Material und Verarbeitung ab Anlieferung.

6.2 Soweit ein von uns zu vertretender Mangel vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt.

6.3 Sind wir zur Mängelbeseitigung nicht in der Lage oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen die ROJA Mechanik AG zu vertreten hat oder schlägt die Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung fehl, so ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder ein entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen.

6.4 Dem Käufer wird dabei der Wert gutgeschrieben, der sich nach der Zeitwertberechnungsmethode ergibt.

6.5 Stellt sich nach Annahme einer Ware im Rahmen der Gewährleistung das Nichtvorliegen eines Mangels heraus, ist ROJA Mechanik AG berechtigt, dem Käufer die daraus entstehenden Aufwendungen in Rechung zu stellen.

6.6 Weitergehende Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, schwerwiegender Verletzung von Hauptleistungspflichten bzw. der ausdrücklich schriftlichen Zusicherung von Eigenschaften.

6.7 ROJA Mechanik AG haftet nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, insbesondere haftet ROJA Mechanik AG nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers.

6.8 ROJA Mechanik AG haftet auch nicht für Schäden, die durch falsche Bedienung, Überbeanspruchung, äussere Einflüsse und durch nicht bestimmungsgemässen Gebrauch entstehen. Ausgenommen sind auch Verbrauchs- und Verschleissteile wie Beleuchtungskörper, Reinigungsausrüstung, Computermäuse und andere Elemente, die durch Verschmutzung und Umwelteinflüsse ausser Betrieb gesetzt werden können.

6.9 Die Gewährleistungsrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seinen nach den geschuldeten Untersuchungs- und Rügenobliegenheiten ordnungsgemäss nachgekommen ist. Den Käufer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mangelrüge.

6.10 Bessert der Besteller oder ein Dritter unsachgemäss nach, besteht keine Haftung seitens ROJA Mechanik AG für die daraus entstehenden Folgen. Gleiches gilt für ohne vorherige Zustimmung des Lieferers vorgenommene Änderungen des Liefergegenstandes.

7     Verjährung
7.1 Alle Ansprüche des Bestellers – aus welchen Rechtsgründen auch immer – verjähren in 12 Monaten. Für vorsätzliches oder arglistiges Verhalten sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Fristen.

8     Schlussbestimmungen, Gerichtsstand
8.1 Wenn sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der ROJA Mechanik AG Geschäftssitz Erfüllungsort.

8.2 Es gilt das Recht der Schweiz. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge des internationalen Warenverkaufs CISG findet keine Anwendung.


ROJA Mechanik AG
Zum Mühlebach
CH-3918 Wiler (Lötschental)

Adresse

Roja Mechanik AG
Innere Moosstrasse 23
3942 Niedergesteln
Schweiz

Tel:  +41 79 502 29 81
Fax: +41 27 939 26 29
roja.mech@gmx.ch
www.rojamechanik.ch